Donnerstag, 19. September 2013

Die UNO hat gefragt...

Logo der Vereinten Nationen
Hier ein Video-Tipp:

Heute antwortet Deutschland dem UN-Menschenrechtsrat bzgl. der Menschen-Rechte von Menschen mit Behinderung im eigenen Land.

Es geht auch um Barrierefreiheit im privaten Sektor (das hatte übrigens die USA in Deutschland angemahnt) und um sogenannte "angemessene Vorkehrungen" der Staaten, um Teilhabe zu ermöglichen.

Hier werden "angemessene Vorkehrungen" in Leichter Sprache erklärt:  


http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/de/was-sind-angemessene-vorkehrungen.html

Gegen 15 Uhr beginnt die Mär... äh Fragestunde und man kann sie hier mitverfolgen.

Mittwoch, 11. September 2013

Noch 11 Tage

Liebe Leserinnen und Leser,

die Bundestagswahl steht vor der Tür und meine Positionen finden Sie in diesem neuen Wahl-O-Mat www.wen-waehlen.de.

Vielen Dank!

Dienstag, 10. September 2013

Mindestlohn in WfbM oder für wen ist gute Arbeit gut?

Liebe Leserinnen und Leser,

ich bin gestern nach unserer Position zu einem Mindestlohn für Beschäftigte in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) gefragt worden.

Podiumsdiskussion in der Kulturbrauerei
Herr Dr. Gysi von den Linken hat neulich auf dem Podium in der Kulturbrauerei bekannt: "Wir sind für einen Mindestlohn und der muss auch für WfbM-Beschäftigte gelten." Und dafür viel Beifall bekommen.

Ganz so einfach ist das leider nicht. In Werkstätten beschäftigt sind Menschen, die "nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können". Das heißt, diese Menschen gelten als nicht erwerbsfähig und unterliegen deshalb auch keinem Tarifvertrag oder Mindestlohn.

Das heißt auch, dass zuerst die rechtliche Stellung der WfbM-Beschäftigten geändert werden muss, um von einer Mindestlohn-Regelung profitieren zu können. Im Gesetzentwurf des Forums behinderter Juristinnen und Juristen "Gesetz zur Sozialen Teilhabe", den die Linken und wir unterstützen, ist die rechtliche Stellung der WfbM-Beschäftigten auch nicht vollständig geklärt. Der Entwurf macht aber - wie ich finde - drei Vorschläge, die Verbesserungen für die Beschäftigten in WfbM darstellen:

  • WfbM-Beschäftigte werden erwerbsfähigen Menschen gleichgestellt, d. h. sie können Leistungen des SGB II und des SGB III in Anspruch nehmen. Diese Gleichstellung ist die Voraussetzung für einen Mindestlohn.
  • Als neue Form der Erwerbstätigkeit wird der Begriff "Beschäftigung unter nichtüblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes" eingeführt (in § 7 SGB II und § 118 SGB III). Dieser stellt eine Zwischenform zwischen voller Erwerbsminderung (wie Erwerbsunfähigkeit politisch korrekt heißt) und voller Erwerbsfähigkeit dar.
  • Der Entwurf führt ein sogenanntes "Budget führt Arbeit" ein, das Arbeitgebern gezahlt wird, damit die Minderleistung (kein schönes Wort) von voll Erwerbsgeminderten ausgeglichen wird und sie, das heißt die Menschen mit voller Erwerbsminderung, dann auch von ihrer Arbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt leben können.
In dem Gesetzentwurf und seinem Kommentar wird noch eine andere wichtige Empfehlung gegeben: Wenn das Menschenrecht Teilhabe wirklich umgesetzt werden soll, muss sich auch die Struktur und Zielsetzung der Einrichtungen ändern: anstelle eines dauerhaften Ausschlusses eine zeitlich befristete Förderung in Einrichtungen mit dem Ziel der Teilhabe am allgemeinen Arbeitsmarkt.

Das widerspricht aber im Moment noch der gängigen Praxis in unserem Land, in dem nach wie vor die Mehrheit (59%) der Leistungen der Eingliederungshilfe nach § 53 SGB XII eben nicht der Eingliederung dienen, sondern in Einrichtungen erbracht werden. Und noch eine "Sache" macht die Anerkennung der Arbeitsleistungen von Werkstattbeschäftigten durch einen Mindestlohn schwer: Lobbyismus.

Inzwischen ist die Auslagerung von Produktion in Werkstätten für behinderte Menschen ein Wirtschaftszweig geworden. Mit Milliardenumsatz. Und die Unternehmen, die von WfbM produzieren lassen, profitieren doppelt davon: geringe Produktionskosten und Senkung der Ausgleichsabgabe in Höhe von 50% des Rechnungsbetrages der WfbM. Das hat inzwischen auch die Rüstungsindustrie herausgefunden.

Von diesen Vergünstigungen hat nur eine Seite was: die Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarkts, die dort produzieren lassen. Die Beschäftigten der Werkstätten für behinderte Menschen gar nichts, sie bleiben in der Grundsicherung.

Fazit: Solange wir gesetzliche Regelungen haben, die Unternehmen besserstellen, die in WfbM produzieren lassen, anstelle schwerbehinderte Menschen einzustellen und damit teilhaben zu lassen, sind wir von gleichberechtigter Teilhabe meilenweit entfernt. 

Es müsste doch genau umgekehrt sein: wer in WfbMs und nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt produzieren lässt, müsste eine höhere Ausgleichsabgabe zahlen. Die dann auch wirklich für Inklusion eingesetzt wird.

In diesem Sinne: einen angenehmen Arbeitstag!


Donnerstag, 5. September 2013

openPetition - Für eine Altersrente bei Erwerbsminderung ohne Abschläge

Liebe Leserinnen und Leser,

Logo von openPetition
weil mich in dieser Woche das Thema Generationen beschäftigt, möchte ich Ihnen heute vorschlagen, eine Petition zu unterstützen, in der es um die Rücknahme von Abschlägen bei der vorzeitigen Inanspruchnahme einer Altersrente bei Erwerbsminderung geht.

Hintergrund ist folgender: Viele Menschen mit Behinderung, d. h. Erwerbsminderung, schaffen es nicht, bis zum "normalen" Renteneintrittsalter zu arbeiten. Deshalb galt bis vor einigen Jahren die Regelung, dass erwerbsgeminderte Menschen schon mit 60 Jahren in Rente gehen können, ohne Abschläge.

Diese Altersgrenze ist angehoben worden (ab Jahrgang 64), sodass auch Erwerbsgeminderte erst mit 65 in Rente gehen können.

http://www.behindertenbeauftragter.de/DE/Themen/Soziales/Renten/Altersrente/Altersrente.html?nn=1829210#doc1829206bodyText3

Wenn man nun aufgrund seiner Erwerbsminderung / Behinderung vorzeitig in Rente gehen muss, führt das zu Abschlägen von bis zu 10,8%.

Diese Petition verlangt die Aufhebung der Abschläge:

https://www.openpetition.de/petition/online/aschaffung-der-ungerechten-abschlaege-bei-erwerbsminderungsrenten-vor-dem-60-lebensjahr

Danke für eure Unterstützung!

"Heute Nachmittag Café Klostertor?"

Liebe Leserinnen und Leser, "Heute Nachmittag Café Klostertor?", war die Reaktion meiner Schulleitung, als ich ihr in dieser Woche...