Samstag, 14. Dezember 2013

Der Haushalt 2014/2015 - ein Wohnheim für mehr Teilhabe am Arbeitsleben?

In meinem Post zum 5. Mai, dem Europäischen Protesttag zur Gleichstellung der Menschen mit Behinderung, habe ich mich mit der Verwendung der Ausgleichsabgabe beschäftigt. Also dem Geld, das Betriebe zahlen, wenn sie  die Beschäftigungsquote für schwerbehinderte Menschen von 5% nicht erfüllen.

Damals hatte ich aus dem SGB IX (§ 77) zitiert:

Die Ausgleichsabgabe darf nur für besondere Leistungen zur Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben einschließlich begleitender Hilfe im Arbeitsleben (§ 102 Abs. 1 Nr. 3) verwendet werden, soweit Mittel für denselben Zweck nicht von anderer Seite zu leisten sind oder geleistet werden.
Förderung der Teilhabe. Teilhabe heißt Einbezogensein. In meinem Post hatte ich gezeigt, dass die Ausgleichsabgabe genau dafür nicht verwendet wird, wenn sie in Werkstätten für behinderte Menschen investiert.

Ich bezog mich damals auf den Haushaltsplan des Landes Berlin für 2012/2013.

Titelblatt der Publikation: Initiative Inklusion
Broschüre Initiative Inklusion

Seit dieser Woche hat das Land Berlin einen neuen Haushaltsplan für 2014/2015. Auch in diesem Zeitraum investiert das Land Berlin mit den Mitteln der Ausgleichsabgabe wieder in eine Einrichtung, genauer gesagt in den Neubau eines Wohnheims (Seite 194). 


Was das nun mit der Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben zu tun hat? Das wüsste ich auch gern.


Interessant ist auch, dass 2014 und 2015 ca. 300 Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung über die Initiative Inklusion geschaffen werden sollen. Wie zögerlich diese Mittel 2012 ausgegeben wurden, zeigt die Beantwortung dieser Kleinen Anfrage: 2012 waren es 34 Arbeitsplätze.


Nach meinen Erfahrungen liegt ein Grund in der fehlenden Zusammenarbeit zwischen Arbeitsagentur, Jobcenter, Integrationsamt, Arbeitgebern und Handwerkskammern - zu wenig Öffentlichkeitsarbeit, zu viel Bürokratie, zu viele Ansprechpartner. Von einem Service für Arbeitgeber ist beim Arbeitgeberservice der Agenturen für Arbeit leider wenig zu spüren. Das geht auch aus dem jüngst veröffentlichten Inklusionsbarometer der Aktion Mensch hervor. 

1 Kommentar:

  1. Ich stimme dir voll und ganz zu und erlebe die tolle Inklusion ins Arbeitsleben gerade am eigenen Portmonai!

    Main Sohn seit August in Ausbildung hat ein pers. Budget zugesprochen bekommen, damit ihmn jemand zur Berufsschule bringt, Hausaufgaben und Berichtsheft mit ihm macht etc.
    Die Leute arbeiten seit dem brav und verlässlich.

    Mein Sohn musste dann erstmal alle Tests noch einmal durchlaufen: IQ, Psycho, Psychiatriegutachten, ärztl Test, Eignungsprüfung...
    Damit gingen 2 Monate ins Land.
    In einem intensi8ven Gespräch mit der Reha Beraterin wurden ihm 750 Euro Pers. Budget monatlich zuerkannt. Das soll aber übers Grundsicherungsamt ausgezahlt werden. Von dort bekommt mein Sohn bereits pers. Budget in Höhe von 900 Euro zur Teilhabe. Die Leistung für den Ausbildungsplatz kommt also obendrauf. Bis heute haben wir vom Geld für die Ausbildung noch keinen Cent gesehen. 3750 Euro Vorleistung bzw. großes Verständnis der Helfer helfen uns diese Zeit zu überbrücken - leider ist kein Ende in Sicht.

    Solange mein Sohn in der Werkstatt war, erhielt er Grundsicherung. Nun erhält er 477 Euro Azubi Gehalt, das habe ich dem Grundsicherungsamt gemeldet und gedacht das wird einfach gegen gerechnet. Denkste: Grundsicherung wird Ende Seotember eingestellt und zurückgefordert... Dann habe ich ALG 2 beantragt, nach 8 Wochen gestern der Bescheid: abgelehnt, weil mein Sohn nicht zur Personengruppe gehört???

    Dann hatte ich für meinen Sohn BAB beantragt. Berufsausbildungsbeihilfe. Die wurde erst abgelehnt, als ich darauf hinwies, dass Menschen mit Behinderung auch nach dem 25 Lebensjahr diese Leistung erhalten können, auch wenn sie (behinderungsbedingt) im Haushalt der Eltern leben und Widerspruch einlegte. Dann wurde die Leistung bewilligt. Zum 1.12. wurde die Leistung wieder eingestellt, auf eine Rückzahlung der bereits gezahlten Beträge kulanterweise verzichtet.

    Morgen gehe ich nun endgültig zu einem Anwalt.
    Ich bin sehr verärgert. Es gehen Unsummen in tolle Konzepte und theoretisches Gelabber und bei den Leuten kommt nichts an! Gar nichts! Diese Ausbildung hat sich mein Sohn mühsam erkämpft. Leider habe ich das Gefühl, dass ist nicht gewünscht, wenn er in der Werkstatt bleiben würde wären alle Beteiligten zufriedener.
    Genauso wie die amtliche Betreuung die ich für meinen Sohn hatte und die wir in einem Prozess über 2 Jahre langsam aufgelöst haben. Nun ist sie im letzten Januar ganz aufgelöst worden. Die Behörden stehen Kopf... Dabei ist das gesetzlich: wenn eine Betreuung nicht nötig ist, muss sie aufgelöst werden und andere niedrigschwelligere Massnahmen (Einzelfallhilfe bspw) haben Vorrang.

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