Dienstag, 19. Februar 2013

Wählen und gewählt werden

Heute habe ich folgendes getwittert:


Und dazu kam es so: Um sich als Bundestagskandidatin wählen lassen zu können, braucht mensch eine "Bescheinigung der Wählbarkeit", d. h. den Nachweis, die deutsche Staatsbürgerschaft zu haben und über 18 zu sein. Für eine solche Bescheinigung ist das kommunale Wahlamt zuständig, meins befindet sich in einem Berliner Rathaus.

Bei solchem Wetter rufe ich lieber vorher am jeweiligen Ort an, um sicher zu gehen, dass ich mir den Weg nicht umsonst mache. Nach der (leider) üblichen Warteschleife und einer Telefonnummer, an die niemand ran geht, lande ich schließlich im Wahlamt.

Ich schildere mein Anliegen und erkläre auch, dass ich Rollstuhlnutzerin bin.

"Dann kommen Sie hier nicht rauf."
"?!"
"Wir sind im zweiten Stock."
"Aber wir kommen auch runter, wenn Sie vorher anrufen."

Bei dem Wetter?, denke ich mir.

"Gibt es noch eine andere Möglichkeit?"
"Sie könnten auch eine Vollmacht ausstellen, dass es jemand für Sie abholt."
"Sie meinen den unteren Teil des Formulars?"
"Woher haben Sie das Formular jetzt schon?"
"Runtergeladen, ausgedruckt und ausgefüllt."
"Kann es für Sie jemand vorbeibringen?"

So weit, so gut. Morgen wird meine Bescheinigung abgeholt und ich kann wählen und (hoffentlich) gewählt werden.

Im Nachhinein fällt mir ein, dass es an diesem Rathaus ein Schild für einen barrierefreien Zugang gibt - also muss es doch auch einen Aufzug geben?! Also rufe ich nochmals an und frage nach. Die Dame am Bürgertelefon antwortet, nachdem sie in ihren Unterlagen nachgeschaut hat: "Hier steht: der Aufzug ist bedingt barrierefrei." "Was soll das heißen? Ist es ein Paternoster?" "Das weiß ich auch nicht."

Dass "bedingt barrierefrei" keine gute Beschreibung ist, darüber habe ich schon mal gebloggt - hier. Und über nicht barrierefreie Polizeidienststellen steht hier etwas.

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